Allgemeine Geschäftsbedingungen und Campingplatzordnung

§1 Allgemeines

Mit den Betreten oder befahren des Campingplatzes erklärt sich der Gast mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der derzeit gültigen Preisliste einverstanden. Das Betreten des Campingplatzes bedarf eine Anmeldung an der Rezeption/Terminal. Für die Benutzung der Campingplatzeinrichtungen werden Gebühren erhoben.

§2 Haftung – Haftungsausschluss

Der Campingplatzbetreiber haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Deliktshaftung nach §§823 ff BGB (nicht aus Vertrag), wenn Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt werden. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden und Verluste, die Campingästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff BGB) erfolgt nicht. Der Gast haftet für die von ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden sowie die von seinen Einrichtungen, Anlagen und der Geräten ausgehenden Schäden.

§3 Hausrecht / Gewerbebetrieb

Der Inhaber des Campingplatzes übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen und Weisungen des Campingpersonals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Fahrzeugen, Wohnwagen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Der Inhaber behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Personen zu verweigern, beziehungsweise Gäste oder Besucher des Platzes zu verweisen. Auf dem Campingplatz und vom Campingplatz aus sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art, Schaustellungen sowie das Feilbieten von Waren nicht gestattet. Gleichfalls untersagt sind Glücksspiele mit Gewinnausschüttung sowie Wettveranstaltungen.

§4 -Standplatznutzung

Der Standplatz ist ausschließlich zu Erholungszwecken zu nutzen. Gästen ist es nicht gestattet Gräben zu ziehen oder Standplätze einzufrieden. Die zugewiesenen Standplätze sind während der gesamten Verweildauer beizubehalten. Die Standplatzgrenzen sind einzuhalten. Sämtliche Fahrzeuge sind innerhalb des angemieteten Standplatzes abzustellen. Sollten Fahrzeuge / Zelte auf anderen als auf dem zugewiesenen Platz abgestellt werden, wird die Nutzung dieser Plätze vollständig in Rechnung gestellt. Ein Standplatzwechsel ist nur nach vorheriger Genehmigung und gegen Gebühr zulässig. Abwasser ist in den dafür vorgesehenen Abflüssen zu entsorgen. Keinesfalls darf das Abwasser auf Rasenflächen oder in öffentlichen Gewässern entsorgt werden. Bei Missbrauch haftet der Verursacher in vollem Umfang.  Bäume und Hecken dürfen nur vom Inhaber gekürzt werden. Das Reinigen von (Camping-) Fahrzeugen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Die Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Nutzung von Flüssiggas- oder Elektrogeräten sind einzuhalten. Offene Feuer und die Nutzung von Holzkohlegrills auf dem Standplatz sind untersagt. Offenes Feuer ist nur in dafür vorgesehenen, vom Inhaber ausgewiesenen/zugelassenen Stellen und nach vorheriger Absprache gestattet. Der Gast haftet für Schäden durch Funkenflug oder Brand. Auf Rasenflächen sind keine Teppiche, Planen, Folien oder Ähnliches unter oder in (Vor-) Zelten gestattet. Spezielle rasendurchlässige Aerotex-Teppiche mit mindestens 2 x 2 mm Lochöffnungen sind gestattet.

§5 Haus-, Waldtiere und Naturschutz

Hunde sind auf dem Campingplatz nur in entsprechend gekennzeichneten Platzteilen erlaubt. Voraussetzung ist ferner, dass eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung besteht. Die Zurückweisung von Campern mit Hunden bedarf keiner Begründung. Hunde aller Größenordnungen sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Der Tierhalter hat stets dafür Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt oder gefährdet werden. Der Tierhalter ist verpflichtet, Hunde außerhalb des Campinggeländes für Ihre Notdurft auszuführen. Er ist zur ordnungsgemäßen Entfernung und Entsorgung der Notdurft, auch außerhalb des Geländes verpflichtet. Das Füttern von Wildtieren und Fischen ist auf dem gesamten Campingplatz untersagt.

§6 Ruhezeiten & Nachtruhe

Die Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind von 22:00 – 08:00 Uhr. Radio, Fernsehgeräte usw. sind immer nur so laut einzustellen, dass sie andere nicht stören. Während der Ruhezeiten sind laute Gespräche, lautes Rufen, Geschrei, Musik usw. grundsätzlich zu unterlassen.

§7 Verkehr

Auf dem gesamten Campingplatzgelände, sowie auf den Parkplätzen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).Der gesamte Campingplatz ist eine verkehrsberuhigte Zone/Spielstraße. Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit (max. 4-7 km/h) und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Standplätzen bewegt werden. Ein Fahrzeugführer darf Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig muss er warten. Kinderspiele sind auch auf Straßen erlaubt. Fußgänger dürfen die Straßen in ihrer ganzen Breite benutzen, dürfen jedoch hierbei den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Verbrennungsmotoren sind bei Stand-/Wartezeiten abzustellen. Während der Ruhezeiten ist die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen oder anderen Maschinen zu vermeiden. Über dem Campingplatz sind unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) verboten.

§8 Minderjährige

Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz von ihren Erziehungsberechtigten oder von einer, von Diesen beauftragten, volljährigen Person zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder.

§9 Straftaten, Waffen und Drogen

Auf dem Campingplatz begangene strafbare Handlungen werden unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Das Jugendschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung gilt auf dem gesamten Campingplatz. Der Handel, Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen sind auf dem gesamten Campingplatz verboten. Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von sämtlichen Waffen, sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campingplatz verboten.

§10 Entsorgung und Mülltrennung

Für den auf dem Campingplatz entstehenden Hausmüll stehen Entsorgungsbehältnisse bereit. Es darf kein Abfall entsorgt werden, der nicht auf dem Campingplatz entstanden ist. Die gesetzlichen Müllverordnungsvorschriften sind einzuhalten und der Abfall ist entsprechend der ovrgegebenen Richtlinien und ausgehändigten Merkblättern zu trennen. Sondermüll und Sperrmüll jeglicher Art dürfen nicht entsorgt werden und sind vom Gast, auf eigene Kosten, auf entsprechend geeigneten Entsorgungsplätzen zu entsorgen.

§11  Sauberkeit und Sanitärgebäude

Die Sanitärgebäude und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benutzen. Jede Beschädigung bitten wir umgehend dem Personal anzuzeigen. Rauchen ist in allen Einrichtungen des Campingplatzes verboten. Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen. In diesem Fall ist das jeweils andere Sanitärgebäude zu nutzen.

§12 Abreise

Die Abreise muss bis 13:00 Uhr erfolgt sein. Der Stellplatz ist ordentlich, sauber und frei von Müll zu hinterlassen.

§13 Reservierung und Rücktritt

Der Abschluss einer verbindlichen Buchung verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung der Buchung. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Stornierungen von verbindlichen Reservierungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 erhoben und es fallen, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, Gebühren an. Als Referenz zählt der gebuchter Pauschalpreis gemäß aktueller Preisliste. Die Stornierungsgebühren errechnen sich wie folgt:

 25% des Preises für den gebuchten Aufenthalt bei Stornierungen von 30 bis 14 Tagen von Anreisedatum

50% des Preises für den gebuchten Aufenthalt bei Stornierungen <14 Tagen vor Anreisedatum

100% des Preises für den gebuchten Aufenthalt bei Stornierungen am Anreisetag bzw. Nichterscheinen. Gleiches gilt bei vorzeitigen Abreisen.

§14 Parken auf dem Gelände

Fahrzeuge von Dauercampern/Tagesgästen müssen nach dem Be-/Entladen auf den dafür vorgesehenen Parkplatz an der Einfahrt abgestellt werden.

§15 Grünflächen / Zeltwiesen

Die Grünflächen / Zeltwiesen dürfen nicht befahren werden.

§16 Wochenendhaus-Gebiet

Das Betreten oder Befahren des Wochenendhaus-Gebietes ist verboten.

§17 Hundeauslauf

Der Hundeauslaufplatz ist beim Verlassen von Notdurften des Hundes zu reinigen.

§18 Besucher

Besucher auf dem Campingplatz sind ordnungsgemäß an der Rezeption anzumelden. Bei Nichteinhalten können Personen vom Platz verwiesen werden.

§19 Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge, die nicht zur Erholung dienen, dürfen grundsätzlich nicht auf den Stellplätzen/Parzellen/Wiesen geparkt werden.

Wohnmobil- und Campingpark Ambergau, Inh. Walter Oldenburger, Hainbergstrasse 25, 31167 Bockenem, Tel. 01716564670